Das friesische Gesetz


Die Lex Frisionum (lateinisch für das Gesetz der Friesen) ist eine Sammlung frühmittelalterlicher Rechtsvorschriften aus dem 8. Jahrhundert. In ihr werden Regeln aus dem überlieferten friesischen Strafrecht gesammelt und mit oktroyierten (aufgezwungenen) fränkischen Gesetzen in einer Übersicht zusammengefasst. Die Sprache der frühesten Version der Lex Frisionum ist Latein.

Die Lex Frisionum ist ein Strafgesetzbuch, das für jede einzelne Tat ein genaues Strafmaß festlegt, welches in der Regel aus einer Geldsumme besteht. Es ist davon auszugehen, dass die Originalfassung der Lex Frisionum wie auch bei anderen germanischen Rechtstexten keinerlei Unterteilungen in Form von Kapiteln und Nummerierungen aufwies. Viele der Regeln und Gesetze kommen zudem doppelt und mehrfach vor. In der durch Herold überlieferten Fassung wurde durch diesen selbst eine Einteilung vorgenommen, die bis heute für Referenzen auf den Text üblich ist. Danach unterteilt sich die Lex Frisionum in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt heißt „Et haec est simpla compositio“ („Und dies sind die einfachen Geldstrafen“) und ist in 22 Kapitel eingeteilt, die jeweils einem eigenen Thema gewidmet sind: von Totschlag, über Diebstahl und Hochzeit bis zu Entführung. Der zweite Abschnitt ist mit „Additio Sapientum“ („Ergänzungen der Weisen“) überschrieben und behandelt in elf Kapiteln Themen von Fehden bis zur Weihe eines Heiligtums.

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